Berliner Judikative Dienste GmbH
Berliner Judikative Dienste GmbH Überblick (Stand: 2080) [1] |
Abkürzung: BeJuDi |
Mutterkonzern: Berlin Verwaltungs AG |
Hauptsitz: Berlin |
Branche: Recht und Gesetz |
Konzernstatus: Tochterfirma |
Die Berliner Judikative Dienste GmbH (kurz BeJuDi) ist eine Tochter der BERVAG, die sich mit judikativen Angelegenheiten in der Freistadt Berlin beschäftigt.
Geschäftsprofil
Die BeJuDi ist die Betreiberin sämtlicher Gerichte der Freistadt, inklusive der Mahn-, Finanz-, Vollstreckungs-, Jugend-, Familien-, Straf-, Verwaltungs- und (Ober-)Landesgerichten. Ihr Fokus liegt auf der Beschäftigung von Anwälten als Richter und Staatsanwälte sowie auch die strukturelle Erfassung und Präzisierung der diversen Sitten und Bestimmungen, die geltenden Gesetzen ähneln.[1] Um dieses Flickwerk aus lokalen Sonderrechten und unklaren Grenzziehungen irgendwie zu ordnen, brachte die BeJudDi eine ausufernde Zahl dubioser Anklagen vor.[2]
Basierend auf dieser Katalogisierung abweichender Handhabungen versucht die BeJuDi, eine Art Baukastensystem zu erschaffen, aus dem sich dann jeder Kiez die örtliche Bestimmungslage aus verschiedenen Versionen zusammensetzen kann. Dies soll eine eindeutigere Grundlage für die Strafverfolgung durch die vielen Polizeidienste ermöglichen. Einem Grundsatzurteil nach haben solche juristischen Kiezbestimmungen nur dann Gewicht, wenn diese eindeutig und schriftlich abgefasst sind und Kiezfremden gegenüber auch klar kommuniziert wurden. Letzteres gilt als gegeben, wenn die abweichenden Normen "dem Wesen nach" auf einem Schild am Kiezeingang stehen und/oder per der BeJuDi-eigenen AR-App "BeJure" hinterlegt wurden. Auch wenn dann nicht unbedingt jeder Kiez Interesse daran hat, Verstöße gegen ihre Regeln vor einen Richter des BeJuDi zu bringen, so hat dies vor allem Relevanz für die Polizeidienstleister, die vermehrt kiez- und bezirksübergreifend zusammenarbeiten sollen. Die BeJure-Daten werden auch in das Expertensystem der Marschalle übertragen.[1]
Kopfgelder
Die BeJuDi hat ihre Finger auch in der Vollstreckung von Kopfgeldern, was ein Relikt aus der Zeit war, als diese die einzige Art bildeten, wie lokal gefällte Urteile außerhalb des eigenen Kiezes vollstreckt werden konnten. Zentral im Kern der Berliner Kopfgeld-Szene ist die offizielle "Ausschreibungsliste offener Fahndungsgesuche und Belohnungen der Berliner Judikative Dienste GmbH" (kurz ALOF), welches aber im Slang der Stadt schlicht als Kaobord (KO-Board) bezeichnet wird. Sämtliche von den Kiezen und Konzernen ausgeschriebene Fahndungen werden vor ihrer Veröffentlichung von der BeJuDi auf ihre grundlegende Richtigkeit, Plausibilität und Angemessenheit geprüft. Dabei ist wichtig zu erwähnen, dass das KO-Board, wie der Name bereits vermuten lässt, keine Todesprämien akzeptiert.[3]
Da die Prüfung der Anträge mitunter viel Zeit brauchen und Todesprämien nicht akzeptiert werden, haben sich auch an dieser Stelle illegale Alternativen entwickelt. Um einen "Wanted Dead"-Auftrag durchzubringen gibt es daher schwarze Killboards in der Stadt, die meist über Vermittler und Scheinpersonen getarnt werden. Das größte dieser Boards ist die CrowdHunting-Plattform "Most Hunted", welches die Kopfgelder verschiedener Kieze, Gruppen und Einzelpersonen zusammenpoolt, um dann die Endprämie deutlich zu erhöhen.[3]
Marschall-Projekt
Die juristischen Besonderheiten des Berliner Rechts führen zu allerhand Probleme und man kann nicht mal erwarten, dass einfache Streifenpolizisten einen Überblick über das jeweils geltende Kiezrecht besitzen. Da Strafverfolgungen zu allem Überfluss auch noch kiezübergreifend sind und nicht allein durch die jeweiligen Kiezwehren vor Ort gelöst werden können, ging die BeJuDi dazu über, sogenannte "Marschalls" einzusetzen. Diese schwer gerüsteten Gesetzeshüter werden von einem juristischen Expertensystem gemeinsam mit einer per Simrig zuschaltbaren Richterstelle unterstützt und vollstrecken direkt vor Ort ein Urteil.[2]
Geleitet wird das Projekt von Yasmine Assad, die das Projekt als Entlastung für die Gerichte betitelt, zumal juristische Expertensysteme offenbar nicht weniger schlecht ankommen als von metamenschen gerichtete Urteile.[2]
Mitarbeiter
Endnoten
- ↑ a b c Berlin 2080 S.121
- ↑ a b c d Datapuls: ADL S.107
- ↑ a b Berlin 2080 S.123
Index
- M Berlin 2080 11, 121, 123
- Datapuls: ADL 107, 119, 120
- Datapuls: Berlin ?
- Schattenhandbuch 3 29
Weblinks