Kardinalbischof

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Der Kardinalbischof ist das Oberhaupt der Deutsch-Katholischen Kirche und steht auch der Deutschen Bischofskonferenz vor. Der Kardinalbischof ist jedoch nicht das Staatsoberhaupt des Freistaats Westphalen, auch wenn sich diese Meinung weitläufig hält.[1]

Begriffserklärung

Ursprünglich handelt es sich bei der Bezeichnung "Kardinalbischof" um einen Ehrentitel der Römisch-Katholischen Kirche für sechs besondere Bistümer in der direkten Umgebung von Rom, sowie auch für die Oberhäupter der mit der RKK unierten Kirchen, die im Orient und Osteuropa zu finden sind. Als sich die Deutsch-Katholische Kirche 2014 gründete, hatte man davon abgesehen, das Oberhaupt der DKK als Gegenpapst zu betiteln und nutzte stattdessen diesen Titel, um so dem Vatikan zu signalisieren, dass man in den Schoß der Kirche zurückkehren würde, sofern man zu den alten Lehren des radikalen Papst Johannes Paul IV. zurückfände. Da es bislang nicht zu einer Versöhnung der beiden Kirchen kam, wird der Titel auch in den 2080ern noch verwendet.[2]

Titelinhaber

Name Von Bis
Bernhard Freiherr von Heeremann 2014[3] 2064[4]
Markus Dominikus von Rethagen 2064[4] Heute

Endnoten

Index

Weblinks