Dschinn: Unterschied zwischen den Versionen
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Aufgrund ihrer Scheue sind Zusammenkünfte mit Dschinn rein zufälliger Natur oder müssen vom Magier bewusst durch Beschwörung (z.B. durch das Zitieren oder das falsch Zitieren bestimmter Koranverse, über ein Medium wie Wasser, Feuer, Papier, usw.) erzwungen werden. Diese Beschwörung bereite einem Dschinn jedoch ungeheure Schmerzen, weswegen er nur ungern mit dem Magier kooperieren, sondern eher dessen Wünsche vereiteln, zu dessen Ungunsten auslegen oder sich im schlimmsten Fall sogar an seinem Beschwörer rächen würde. Bestechungsversuche sind daher ratsam.|''Kleine Geisterkunde''}} | Aufgrund ihrer Scheue sind Zusammenkünfte mit Dschinn rein zufälliger Natur oder müssen vom Magier bewusst durch Beschwörung (z.B. durch das Zitieren oder das falsch Zitieren bestimmter Koranverse, über ein Medium wie Wasser, Feuer, Papier, usw.) erzwungen werden. Diese Beschwörung bereite einem Dschinn jedoch ungeheure Schmerzen, weswegen er nur ungern mit dem Magier kooperieren, sondern eher dessen Wünsche vereiteln, zu dessen Ungunsten auslegen oder sich im schlimmsten Fall sogar an seinem Beschwörer rächen würde. Bestechungsversuche sind daher ratsam.|''Kleine Geisterkunde''}} | ||
{{Shadowtalk|Die Beschwörung ist im Sinne des [[Islam]] widernatürlich und verboten, was die Ausübung aber nicht begrenzt hat.|[[Hassan Ibn Chaafi]]}} | {{Shadowtalk|Die Beschwörung ist im Sinne des [[Islam]] widernatürlich und verboten, was die Ausübung aber nicht begrenzt hat.|Sahidu [[Hassan Ibn Chaafi]]}} | ||
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Version vom 7. April 2009, 14:31 Uhr
Dschinn (arabisch جني Dschinni, dtsch. Dämon, Geist, engl. jinn, djinn) sind Geister, die in ihrer Erscheinungsform Gestalten aus der arabischen Mythologie entsprechen. Sie werden von Magiern, die der Islamischen Tradition folgen, genau wie Ifrit, eine Klasse von Dschinn, beschworen.
Im Koran werden die Dschinn an verschiedenen Stellen erwähnt. Die Sure 72 ist ihnen gewidmet. Man sagt, es gäbe drei Dschinn-Arten:
Aufgrund ihrer Scheue sind Zusammenkünfte mit Dschinn rein zufälliger Natur oder müssen vom Magier bewusst durch Beschwörung (z.B. durch das Zitieren oder das falsch Zitieren bestimmter Koranverse, über ein Medium wie Wasser, Feuer, Papier, usw.) erzwungen werden. Diese Beschwörung bereite einem Dschinn jedoch ungeheure Schmerzen, weswegen er nur ungern mit dem Magier kooperieren, sondern eher dessen Wünsche vereiteln, zu dessen Ungunsten auslegen oder sich im schlimmsten Fall sogar an seinem Beschwörer rächen würde. Bestechungsversuche sind daher ratsam. | |
Kleine Geisterkunde |
Die Beschwörung ist im Sinne des Islam widernatürlich und verboten, was die Ausübung aber nicht begrenzt hat. | |
Sahidu Hassan Ibn Chaafi |
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