Corporate Court Crisis Coordination Committee: Unterschied zwischen den Versionen

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Das '''Corporate Court Crisis Coordination Committee''' (C5) ist ein Notfallgremium des [[Konzerngerichtshof|Konzerngerichtshofes]]. In Krisensituationen fungiert das C5 vom [[Zürich-Orbital]] aus als Schaltstelle für die Koordinierung verschiedener nationaler und internationaler Nachrichten- und Sicherheitsdienste und der entsprechenden Konzernorganisationen. Die Leitung des Komitee haben fünf Richter des Konzerngerichtshofes, die Posten des Vorsitzenden und der übrigen vier Mitglieder werden in einem Rotationsverfahren besetzt. Der Direktor des [[CCMA]] ist ebenfalls Teil des Komitees.
Das '''Corporate Court Crisis Coordination Committee''' (C5) ist ein Notfallgremium des [[Konzern-Gerichtshof|Konzern-Gerichtshofes]]. In Krisensituationen fungiert das C5 vom [[Zürich-Orbital]] aus als Schaltstelle für die Koordinierung verschiedener nationaler und internationaler Nachrichten- und Sicherheitsdienste und der entsprechenden Konzernorganisationen. Die Leitung des Komitee haben fünf Richter des Konzern-Gerichtshofes, die Posten des Vorsitzenden und der übrigen vier Mitglieder werden in einem Rotationsverfahren besetzt. Der Direktor des [[CCMA]] ist ebenfalls Teil des Komitees.

Version vom 24. Oktober 2006, 10:09 Uhr

Das Corporate Court Crisis Coordination Committee (C5) ist ein Notfallgremium des Konzern-Gerichtshofes. In Krisensituationen fungiert das C5 vom Zürich-Orbital aus als Schaltstelle für die Koordinierung verschiedener nationaler und internationaler Nachrichten- und Sicherheitsdienste und der entsprechenden Konzernorganisationen. Die Leitung des Komitee haben fünf Richter des Konzern-Gerichtshofes, die Posten des Vorsitzenden und der übrigen vier Mitglieder werden in einem Rotationsverfahren besetzt. Der Direktor des CCMA ist ebenfalls Teil des Komitees.