Deutsches Patent- und Markenamt: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 13. August 2022, 21:45 Uhr
Deutsches Patent- und Markenamt Überblick (Stand: 2073) [1] |
Abkürzung: DPMA |
Typ: Behörde |
Das Deutsche Patent- und Markenamt (kurz DPMA) ist die zentrale Behörde, dei sich um den gewerblichen Rechtsschutz in der Allianz Deutscher Länder kümmert.
Aufgaben
Zusammen mit der Zollfahndung kämpft das DPMA gegen dei Produktpiraterie innerhalb der Landesgrenzen. Die Behörde ist allerdings weitgehend machtlos geworden, da die relevanten Rechtsfragen der Konzerne unter die Ägide des Konzerngerichtshofes fallen und auch nur dort entschieden werden.[1]
Endnoten
Quellenangabe
- ↑ a b Machtspiele - Handbuch für Spione S.156