Dschinn: Unterschied zwischen den Versionen
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'''Dschinn''' (arabisch جني | '''Dschinn''' (arabisch جني ''Dschinni'', dtsch. ''Dämon'', ''Geist'', engl. ''jinn'', ''djinn'') sind [[Geister]], die in ihrer Erscheinungsform Gestalten aus der arabischen Mythologie entsprechen. Sie werden von [[Magier]]n, die der [[Islamische Tradition|Islamischen Tradition]] folgen, genau wie [[Ifrit]], eine Klasse von Dschinn, [[Beschwörung|beschworen]]. | ||
{{Shadowtalk|Im [[wp:Koran|Koran]] werden die Dschinn an verschiedenen Stellen erwähnt. Die Sure 72 ist ihnen gewidmet. Man sagt, es gäbe drei Dschinn-Arten: | |||
*Dämonen, sie bringen Schaden und verbreiten Schrecken | |||
*Mittelwesen, sie leben mit uns in der Schöpfung | |||
*Doppelgänger, sie ahmen uns nach | |||
Aufgrund ihrer Scheue sind Zusammenkünfte mit Dschinn rein zufälliger Natur oder müssen vom Magier bewusst durch Beschwörung (z.B. durch das Zitieren oder das falsch Zitieren bestimmter Koranverse, über ein Medium wie Wasser, Feuer, Papier, usw.) erzwungen werden. Diese Beschwörung bereite einem Dschinn jedoch ungeheure Schmerzen, weswegen er nur ungern mit dem Magier kooperieren, sondern eher dessen Wünsche vereiteln, zu dessen Ungunsten auslegen oder sich im schlimmsten Fall sogar an seinem Beschwörer rächen würde. Bestechungsversuche sind daher ratsam.|''Kleine Geisterkunde''}} | |||
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Die Beschwörung ist im Sinne des Islam widernatürlich und verboten, was die Ausübung | |||
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*[[wp:Dschinn|Wikipedia: Dschinn]] | |||
*{{Shwp|Dschinn|Shadowiki: Dschinn}} | |||
[[Kategorie:Geister]] | [[Kategorie:Geister]] |
Aktuelle Version vom 4. Dezember 2023, 17:43 Uhr
Dieser Artikel behandelt die Geisterart; für weitere Bedeutungen siehe Dschinn (Leibwächter). |
Dschinn (arabisch جني Dschinni, dtsch. Dämon, Geist, engl. jinn, djinn) sind Geister, die in ihrer Erscheinungsform Gestalten aus der arabischen Mythologie entsprechen. Sie werden von Magiern, die der Islamischen Tradition folgen, genau wie Ifrit, eine Klasse von Dschinn, beschworen.
Im Koran werden die Dschinn an verschiedenen Stellen erwähnt. Die Sure 72 ist ihnen gewidmet. Man sagt, es gäbe drei Dschinn-Arten:
Aufgrund ihrer Scheue sind Zusammenkünfte mit Dschinn rein zufälliger Natur oder müssen vom Magier bewusst durch Beschwörung (z.B. durch das Zitieren oder das falsch Zitieren bestimmter Koranverse, über ein Medium wie Wasser, Feuer, Papier, usw.) erzwungen werden. Diese Beschwörung bereite einem Dschinn jedoch ungeheure Schmerzen, weswegen er nur ungern mit dem Magier kooperieren, sondern eher dessen Wünsche vereiteln, zu dessen Ungunsten auslegen oder sich im schlimmsten Fall sogar an seinem Beschwörer rächen würde. Bestechungsversuche sind daher ratsam. | |
Kleine Geisterkunde |
Die Beschwörung ist im Sinne des Islam widernatürlich und verboten, was die Ausübung aber nicht begrenzt hat. | |
Sahidu Hassan Ibn Chaafi |
Quellenindex
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