Exterritorialität: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 22. Februar 2006, 21:25 Uhr
Seit dem Shiawase Urteil gibt es die Exterritorialität für Konzerne. Sie beudeutet das man den Rechtsraum des Landes verläßt und den Rechtsraum des Konzerns betritt sobald man Konzerngelände betritt. Bekannt war dieses Prinzip schon früher für Botschaften. Wenn man so eine betritt muss man sich deren Gesetzen beugen.
Alle AAA- oder Mega-Konzerne haben Exterritorialität.