Bundesfinanzministerium: Unterschied zwischen den Versionen
Index (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „{{Organisation |STAND=2073 |QUELLE=<ref name="MSHFS 152">{{QDE|mshfs}} S.152</ref> |LOGO= |KURZ=BFM |ALTERNATIV= |TYP=Ministerium |GRÜNDUNG= |SCHICKSAL= |…“) |
Index (Diskussion | Beiträge) Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
(3 dazwischenliegende Versionen von 2 Benutzern werden nicht angezeigt) | |||
Zeile 25: | Zeile 25: | ||
===Leitung=== | ===Leitung=== | ||
Geleitet wird das Bundesfinanzministerium vom [[Finanzminister]], was eines der | Geleitet wird das Bundesfinanzministerium vom [[Finanzminister]], was eines der klassischen Ressorts ist.<ref name="MSHFS 152"/> | ||
===Unterbehörden=== | ===Unterbehörden=== | ||
Zeile 46: | Zeile 46: | ||
==Index== | ==Index== | ||
*{{qfc|4}} {{QDE|mshfs}} | *{{qfc|4}} {{QDE|mshfs}} 152 | ||
==Weblinks== | ==Weblinks== | ||
*[[wp:Bundesministerium der Finanzen|Wikipedia: „Bundesministerium der Finanzen“]] | *[[wp:Bundesministerium der Finanzen|Wikipedia: „Bundesministerium der Finanzen“]] | ||
{{KatSort|cat=Staatliche Organisationen|ADL}} |
Aktuelle Version vom 16. August 2022, 18:06 Uhr
Bundesfinanzministerium Überblick (Stand: 2073) [1] |
Abkürzung: BFM |
Typ: Ministerium |
Führung: Finanzminister |
Das Bundesfinanzministerium (kurz BFM) ist eine oberste Bundesbehörde, die für die Finanz- und Steuerpolitik zuständig ist.
Aufgaben
Die Aufgaben des BFM umfassen sämtliche Aspekte der deutschen Finanz- und Steuerpolitik, wie auch die Grundausrichtung der Wirtschaftspolitik der ADL.[1]
Zumindest in der Vergangenheit wurden hier Entscheidungen im Vorfeld oftmals mit den Aufsichtsinstitutionen von Saeder-Krupp und dem Frankfurter Bankenverein abgestimmt.[1]
Organisation
Das Minsterium hat einen eigenen wissenschaftlichen Beirat, der bei Entscheidungen unterstützen und mit unabhängigen Erkenntnissen beraten soll.[1]
Leitung
Geleitet wird das Bundesfinanzministerium vom Finanzminister, was eines der klassischen Ressorts ist.[1]
Unterbehörden
Unter dem BFM stehen eine ganze Anzahl von Behörden, über die es zum Teil auch Rechts- und Fachaufsicht führt.[1]
Unterbehörden sind:
- Bundesbank (BuBa, Groß-Frankfurt)[1]
- Bundesliegenschaftsverwaltung[2]
- Bundesrechnungshof (BRH)[1]
- Bundeszollverwaltung[1]
- Statistisches Bundesamt[1]
Endnoten
Quellenangabe
Index
Weblinks