Bundesamt für Arbeit: Unterschied zwischen den Versionen
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Das '''Bundesamt für Arbeit''' (kurz '''BA''') ist für die Arbeitsmarktpolitik der [[Allianz Deutscher Länder]] zuständig. | Das '''Bundesamt für Arbeit''' (kurz '''BA''') ist für die Arbeitsmarktpolitik der [[Allianz Deutscher Länder]] zuständig. Es gehört zum [[Ministerium für Wirtschaft, Justiz, Arbeit und Soziales]]. | ||
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Version vom 13. August 2022, 07:07 Uhr
Bundesamt für Arbeit Überblick (Stand: 2073) [1] |
Abkürzung: BA |
Typ: Behörde |
Das Bundesamt für Arbeit (kurz BA) ist für die Arbeitsmarktpolitik der Allianz Deutscher Länder zuständig. Es gehört zum Ministerium für Wirtschaft, Justiz, Arbeit und Soziales.
Standorte
Die BA hat ihren Hauptsitz in Hannover. Abseits davon wurden alle anderen (Landes-)Arbeitsämter aufgrund rigoroser Sparmaßnahmen geschlossen. Wer Arbeit sucht, muss sich stattdessen an eines der virtuellen Arbeitsämter wenden, wo ein Agent sie dann berät und grundlegende Hilfe anbietet. Ansonsten muss jeder Arbeitssuchende selbst die Initiative ergreifen und sich bei einer der etlichen Jobbörsen selbst um eine neue Beschäftigung bemühen.[1]
Leistungen
Arbeitslosengeld wird maximal acht Monate lange gezahlt und entspricht gerade mal 30 bis 40 Prozent des letzten Einkommens. Ist dieser Zeitrahmen um, dann gibt es nichts mehr und man fällt unter die Armutsgrenze.[1]
Endnoten
Quellenangabe
- ↑ a b c Machtspiele - Handbuch für Spione S.156