Corporate Court Crisis Coordination Committee: Unterschied zwischen den Versionen

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Das '''Corporate Court Crisis Coordination Committee''' (C5) ist ein Notfallgremium des [[Konzern-Gerichtshof|Konzern-Gerichtshofes]]. In Krisensituationen fungiert das C5 vom [[Zürich-Orbital]] aus als Schaltstelle für die Koordinierung verschiedener nationaler und internationaler Nachrichten- und Sicherheitsdienste und der entsprechenden Konzernorganisationen. Die Leitung des Komitee haben fünf Richter des Konzern-Gerichtshofes, die Posten des Vorsitzenden und der übrigen vier Mitglieder werden in einem Rotationsverfahren besetzt. Der Direktor des [[CCMA]] ist ebenfalls Teil des Komitees.
Das '''Corporate Court Crisis Coordination Committee''' (C5) ist ein Notfallgremium des [[Konzern-Gerichtshof|Konzern-Gerichtshofes]]. In Krisensituationen fungiert das C5 vom [[Zürich-Orbital]] aus als Schaltstelle für die Koordinierung verschiedener nationaler und internationaler Nachrichten- und Sicherheitsdienste und der entsprechenden Konzernorganisationen. Die Leitung des Komitee haben fünf Richter des Konzern-Gerichtshofes, die Posten des Vorsitzenden und der übrigen vier Mitglieder werden in einem Rotationsverfahren besetzt. Der Direktor des [[CCMA]] ist ebenfalls Teil des Komitees.
[[Kategorie:Konzern-Gerichtshof]]

Version vom 29. März 2007, 23:51 Uhr

Das Corporate Court Crisis Coordination Committee (C5) ist ein Notfallgremium des Konzern-Gerichtshofes. In Krisensituationen fungiert das C5 vom Zürich-Orbital aus als Schaltstelle für die Koordinierung verschiedener nationaler und internationaler Nachrichten- und Sicherheitsdienste und der entsprechenden Konzernorganisationen. Die Leitung des Komitee haben fünf Richter des Konzern-Gerichtshofes, die Posten des Vorsitzenden und der übrigen vier Mitglieder werden in einem Rotationsverfahren besetzt. Der Direktor des CCMA ist ebenfalls Teil des Komitees.