Datei Diskussion:Flagge Kanton.svg: Unterschied zwischen den Versionen

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Aufgrund der Tatsache, dass das Ornament eine einfache geometrische Form hat (versetzte übereinandergelegte Kreise) würde ich sagen, dass die Lizenz Public Domain gerechtfertigt ist.<br/>
Aufgrund der Tatsache, dass das Ornament eine einfache geometrische Form hat (versetzte übereinandergelegte Kreise) würde ich sagen, dass die Lizenz Public Domain gerechtfertigt ist.<br/>
--[[Benutzer:Loki|Loki]] 16:07, 3. Jun. 2011 (CEST)
--[[Benutzer:Loki|Loki]] 16:07, 3. Jun. 2011 (CEST)
Nachtrag: Okay, das Ornament heißt "Blume des Lebens" und gibt es schon ziemlich lange. Damit sollte, klar sein, dass das Bild die notwendige Schöpfungshöhe nicht erreicht und Public Domain gerechtfertigt ist.<br/>
--[[Benutzer:Loki|Loki]] 09:26, 4. Jun. 2011 (CEST)

Version vom 4. Juni 2011, 09:26 Uhr

Lizenz

Aufgrund der Tatsache, dass das Ornament eine einfache geometrische Form hat (versetzte übereinandergelegte Kreise) würde ich sagen, dass die Lizenz Public Domain gerechtfertigt ist.
--Loki 16:07, 3. Jun. 2011 (CEST)

Nachtrag: Okay, das Ornament heißt "Blume des Lebens" und gibt es schon ziemlich lange. Damit sollte, klar sein, dass das Bild die notwendige Schöpfungshöhe nicht erreicht und Public Domain gerechtfertigt ist.
--Loki 09:26, 4. Jun. 2011 (CEST)