Kategorie Diskussion:Organisierte Kriminalität

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Einordnungskriterium in Kategorie

Zitat Wikipedia Organisierte Kriminalität

Organisierte Kriminalität (Abkürzung OK) ist die von Gewinn- oder Machtstreben bestimmte
planmäßige Begehung von Straftaten, die einzeln oder in ihrer Gesamtheit von erheblicher Bedeutung
sind, wenn mehr als zwei Beteiligte auf längere oder unbestimmte Dauer arbeitsteilig

* unter Verwendung gewerblicher oder geschäftsähnlicher Strukturen,
* unter Anwendung von Gewalt oder anderer zur Einschüchterung geeigneter Mittel oder
* unter Einflussnahme auf Politik, Medien, öffentliche Verwaltung, Justiz oder Wirtschaft

zusammenwirken.

Insbesondere Abgrenzung zum Terrorismus

Im Gegensatz zum Terrorismus, bei dem Straftaten zum Erreichen politischer Ziele verübt werden,
sind die im Rahmen der Organisierten Kriminalität verübten Straftaten durch die (materielle)
Gewinnerzielungsabsicht der Täter gekennzeichnet. Nicht profitorientierte Verbrechen (z.B. politisch
oder religiös motivierte) fallen also nicht unter die Definition der Organisierten Kriminalität.
Im deutschen Strafgesetzbuch wird daher auch zwischen Organisierter Kriminalität (§129, Bildung
einer kriminellen Vereinigung) und Terrorismus (§129a, Bildung einer terroristischen Vereinigung)
unterschieden.

(Trotz der im folgenden hinzugefügten Einschränkung, dass die Grenzen verwischen, ist das bei Shadowrun meist recht eindeutig.)

Konsequenz: Ich transferiere Winternight und Sons of Sauron in eine eigene Kategorie:Terroristische Vereinigungen.
--Loki 09:26, 23. Feb. 2007 (CET)