Exterritorialität

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Version vom 18. April 2007, 14:38 Uhr von Loki (Diskussion | Beiträge) (+Kategorie:Wirtschaft)
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Seit dem Shiawase Urteil gibt es die Exterritorialität für Konzerne. Dies bedeutet, dass man mit Betreten eines exterritorialen Geländes den Rechtsraum des Landes, in dem man sich aufhält, verlässt und den Rechtsraum des Konzerns betritt. Bekannt war dieses Prinzip schon früher im Zusammenhang mit ausländischen Botschaften. Wenn man so eine betritt muss man sich deren Gesetzen beugen.

Alle AAA- oder Mega-Konzerne haben Exterritorialität.


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