ÖAG: Unterschied zwischen den Versionen

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Eine '''ÖAG''' ist eine Aktiengesellschaft, die sich mehrheitlich im Staatsbesitz befindet, oder zumindest von diesem Gegründet wurde. Dies ist ein spezielles Konstrukt, dass vor allem in der [[Allianz Deutscher Länder]] Verwendung findet, aber auch im [[Union der Länder Mitteleuropas|Süddeutschen Bund]] zu finden war.
Eine '''ÖAG''' ist eine Aktiengesellschaft, die sich mehrheitlich im Staatsbesitz befindet, oder zumindest von diesem Gegründet wurde. Dies ist ein spezielles Konstrukt, dass vor allem in der [[Allianz Deutscher Länder]] Verwendung findet, aber auch im [[Union der Länder Mitteleuropas|Süddeutschen Bund]] anzutreffen war. Im Gegensatz zu einer normalen AG besitzt der Staat bei einer ÖAG einige Sonderrechte.


==Bekannte ÖAGs==
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Version vom 22. Oktober 2020, 13:06 Uhr

Eine ÖAG ist eine Aktiengesellschaft, die sich mehrheitlich im Staatsbesitz befindet, oder zumindest von diesem Gegründet wurde. Dies ist ein spezielles Konstrukt, dass vor allem in der Allianz Deutscher Länder Verwendung findet, aber auch im Süddeutschen Bund anzutreffen war. Im Gegensatz zu einer normalen AG besitzt der Staat bei einer ÖAG einige Sonderrechte.

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