Nagelmesser

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Nagelmesser (engl. Hand Razors) sind relativ kurze Klingen, welche ausfahrbar unter den Fingernägeln einer Hand des Benutzers (oder bei beiden Händen) implantiert, oder an der betreffenden Position in eine Cyberhand eingebaut werden. Üblicherweise werden jeweils alle vier Finger und meist auch der Daumen einer Hand mit dem Implantat versehen. Alternativ können Nagelmesser auch die natürlichen Fingernägel einer entsprechend vercyberten Person komplett ersetzen.

Shadowtalk Pfeil.png Wobei sich wirklich nur psychotische Jerks für diese Variante entscheiden! - Ich meine: wie wollen die denn noch jemanden die Hand schütteln, oder 'nem Chummer freundschaftlich auf die Schulter klopfen, ohne ihn ernsthaft zu verletzen?!
Shadowtalk Pfeil.png Lizzy B. (OP-Schwester, Anarchistisches Spital Altona)

Abgrenzung zu Spornen

Von Spornen unterscheiden sich Nagelmesser durch die übliche Position, wo das Implantat eingesetzt wird (die Scheiden für Sporne finden sich meist im Handrücken, aus dem die Klingen ausgefahren werden können) und durch die Klingenlänge, die mit 2,5 cm deutlich geringer ist, als bei Spornen, und in der Regel eher mit der kleinen Klinge eines Taschenmessers von Viktorinox vergleichbar ist.

Implantierte Kletterkrallen sind dagegen meist verstärkte und in der Klingenform an den beabsichtigten Verwendungszweck angepasste Nagelmesser. - Dementsprechend lassen sie sich häufig ebenfalls effektiv als Nahkampfwaffe verwenden.

Legalität

Als Cyber- respektive Implantatwaffe sind Nagelmesser vielerorts waffenscheinpflichtig oder sogar komplett verboten, was sowohl den Besitz als auch die Implantation illegal macht. Nichtsdestotrotz werden Nagelmesser von den Cyberware-Sparten zahlreicher Konzerne produziert und teilweise offensiv beworben, und zählen speziell auf der Straße - neben Chip- und Datenbuchsen, Spornen und noch vor der Smartgun-Verdrahtung - zu den verbreitetsten Implantaten.

Da Nagelmesser - verständlicher Weise - als Sicherheitsrelevante Cyberware eingestuft werden, müssen Flugpassagiere mit derartigen Implantaten üblicherweise dem Tragen von Cyberware-Blockern zustimmen, die sie für die Dauer des Fluges außer Funktion setzen. Inhaftierten mit Nagelmessern wird in der Regel ein Blocker als Implantat eingesetzt, oder die Betreffenden müssen permanent entsprechende Handschellen tragen, sofern die Nagelmesser nicht von einem Anstaltsmediziner unmittelbar bei Haftantritt operativ entfernt werden.


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