Konzernkrieg: Unterschied zwischen den Versionen

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Als '''Konzernkrieg''' wird eine Auseinandersetzung zwischen zwei oder mehr [[Konzern]]en bezeichnet, die über das ''normale'' Maß an wirtschaftlicher Konkurrenz deutlich hinausgeht. Insbesondere kann ein Konzernkrieg auch die Form einer militärischen Auseinandersetzung annehmen. Konzernkriege sind nach den Statuten des [[Konzerngerichtshof]]s verboten.
Als '''Konzernkrieg''' wird eine Auseinandersetzung zwischen zwei oder mehr [[Konzern]]en bezeichnet, die über das ''normale'' Maß an wirtschaftlicher Konkurrenz deutlich hinausgeht. Insbesondere kann ein Konzernkrieg auch die Form einer militärischen Auseinandersetzung annehmen. Konzernkriege sind nach den Statuten des [[Konzerngerichtshof]]s verboten.



Version vom 1. April 2008, 14:55 Uhr

Als Konzernkrieg wird eine Auseinandersetzung zwischen zwei oder mehr Konzernen bezeichnet, die über das normale Maß an wirtschaftlicher Konkurrenz deutlich hinausgeht. Insbesondere kann ein Konzernkrieg auch die Form einer militärischen Auseinandersetzung annehmen. Konzernkriege sind nach den Statuten des Konzerngerichtshofs verboten.

Konzernkriege der Sechsten Welt

Shadowtalk Pfeil.png Die Auseinandersetzung zwischen '58 und '60 wird von manchen Historikern als Kalter Konzernkrieg oder Konzernkrieg unter dem Radar bezeichnet, da sie im Vergleich zu den Kriegen Anfang des Jahrhunderts nie in eine "heiße" Phase eintrat. Es gab zwar einige kritische Momente, zum Beispiel die Klage von Fuchi gegen Renraku 2059, aber es kam nie zum offenen Konflikt. Manche sehen darin einen Erfolg der Machtbalance, die durch den Konzerngerichtshof garantiert wird.
Shadowtalk Pfeil.png Sii

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