Berliner Vertrag

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Der Berliner Vertrag ist ein Vertragswerk, welches das Zusammenleben der verschiedenen Parteien innerhalb von Berlin regelt.

Geschichte

Die erste Version des Berliner Vertrages wurde 2055 mit dem Ende von Status F geregelt. Darin wurden die Ansprüche der Konzerne auf die Metropolregion legitimiert.[1] Um sich gegen eventuelle Ansprüche abzusichern, wurde darin festgelegt, dass die ADL den Konzernen Berlin nicht einfach wegnehmen durfte, um es dann wieder im eigenen Staat einzugliedern.[2]

Neuregelung

Nach der Operation Just Cause und der während der Operation unverhältnismäßigen Gewalt seitens der Konzerne gegen das alternative Ostberlin im Jahr 2072 musste dieser Vertrag allerdings neu geregelt werden. Die massive Gewalt (und die Aufnahmen selbiger, die in der Matrix landeten) hatten dermaßen viel öffentliche Aufmerksamkeit auf sich gezogen, dass selbst die Allianzregierung samt Bundeskanzler persönlich nach Berlin gereist waren, um die Sache vor Ort zu regeln und sich mit den Konzerne zu unterhalten. Auf Initiative von Pastor Morek Pflügler und Kiez-Vorsteherin Mitra Özgun gab es dann auch Sondierungsgespräche an einem runden Tisch, bei dem sich ADL, Konzerne und Alternative am Ende auf ein Vertragswerk einigten, dem sich alle Teile Berlins (mehr oder weniger) unterordnen würden.[1]

Gemäß der Neuregelung von 2072 wurde der Konzernrat, der vorher Westberlin regiert, in ein politisches, rechtstaatliches Gremium aus Vertretern der verschiedenen Bezirke umgewandelt. Dieser neue Berliner Rat war aber nicht die einzige Veränderung. Die BERVAG wurde ebenfalls reorganisiert, um sie zu einem Verwaltungskonzern in öffentlicher Hand zu machen. Hinzu kam auch noch eine weitreichende Metropolenreform, der die Bezirksverteilung und deren Administration neu festlegte. Am Ende konnte dieser Vertrag trotz aller Störaktionen links- und rechtsmotivierter Sprawlguerilla durchgedrückt werden.[1]

Eine der wichtigsten Änderungen war zudem, dass Berlin im Rahmen des Berliner Vertrages als assoziierter politischer Staat der ADL anerkannt wurde, wodurch er zwar kein Stimmrecht für den Bundesrat erhielt, diesem aber beiwohnen durfte.[1] Weiterhin wurde in dieser Neuregelung aber auch festgelegt, dass die vom Berliner Rat festgelegten Verordnungen als "normsetzende Befugnisse" auf Berliner Territorium Vorrang vor den ADL-Gesetzen besitzen würden. Allerdings erst, nachdem das Bundesverfassungsgericht (an einem Sonntag!) zugestimmt hatte. Ganz vier Tage nach dem Inkrafttreten des Vertrages und der Einreichung der Normenkontrollklage durch die Regierung Brandenburgs, was vom Bundesministerium des Inneren der ADL vorbereitet worden war. Begleitet wurde das ganze Prozedere mit einem massiven Werbefeldzug der Berliner Konzerne.[3]

Endnoten

  1. a b c d Berlin S.14
  2. Berlin S.16
  3. Berlin, Limitierte Auflage K: S.20

Index