Bundesverfassungsgericht

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Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ist das oberste Gericht der Allianz Deutscher Länder.

Aufgaben

Jedes Jahr am 1. Juli gibt das BVerfG bekannt, wieviele Sitze ein Land im Bundesrat zugewiesen bekommt. Die Menge wird durch ein komplexes Verfahren festgelegt, die sich nach der Bevölkerungszahl (inklusive Konzernbürger), dem allgemeinen Steueraufkommen und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit richtet. Vereinfacht kann man sagen: Die Reichen werden belohnt, die Armen werden bestraft.[1]

Organisation

Das Bundesverfassungsgericht wird von einem Präsidenten geleitet, dessen Posten vom Bundespräsidenten bestätigt werden muss.[2]


Endnoten

Quellenangabe

Index

Weblinks